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Zusätzliche Anforderungen gemäß VDE 0108

DIN VDE 0108: Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen

 
Obwohl die DIN VDE 0108 ein „Auslaufmodell für Neuerrichtungen und Änderungen“ ist, durfte sie unter Ausnutzung der Übergangsfrist noch bis März 2007 angewendet werden. Außerdem gibt es zahlreiche Anlagen, die dieser Norm genügen. Daher werden an dieser Stelle die Anforderungen zusammengefasst, die zu beachten sind, wenn Aggregate für die Sicherheitsstromversorgung von baulichen Anlagen für Menschenansammlungen nach DIN VDE 0108 eingesetzt werden sollen.

Stromerzeugungsaggregate müssen den Kriterien des Anwendungsbereiches 2 der DIN 6280-13 entsprechen. Neben den Betriebsgrenzwerten ist dadurch auch das Lastübernahmeverhalten beschrieben: Die Sicherheitsstromversorgung muss die Versorgung der notwendigen Sicherheitseinrichtungen selbsttätig übernehmen, wenn die Spannung der allgemeinen Stromversorgung um mehr als 15 %, bezogen auf Nennspannung, gesunken und länger als 0,5 s gestört ist. Ergänzend wird gefordert, dass Verbraucher erst dann selbsttätig auf Speisung durch das Ersatzstromaggregat umgeschaltet werden dürfen, wenn dieses seine Nennspannung und außerdem seine Nenndrehzahl bzw. seine Nennfrequenz erreicht hat. Die Umschaltung darf jedoch nicht erfolgen, wenn die Netzspannung wiederkehrt, bevor das Ersatzstromaggregat seine Nennspannung erreicht hat.

Die Sicherheitsstromquellen für den Einsatz in Anlagen nach DIN VDE 0108 müssen zusätzlich folgende Mess- und Überwachungseinrichtungen haben:

• Anlauf gestört
• Motortemperatur zu hoch
• Schmieröldruck zu tief
• Überdrehzahl
• Kraftstoffvorrat unter 3 h