In Wesentlichen entsprechen diese Anforderungen dem Anwendungsbereich 2 der DIN 6280-13. Neu ist, dass die Zeit für die Rückschaltverzögerung von 1 Minute nun explizit beschrieben ist.
Neu ist ebenfalls die Forderung, dass eine Sicherheitsstromquelle außerhalb der Betriebszeiten nicht ungewollt eingeschaltet werden darf:
Stromkreise für Sicherheitszwecke sind in Betriebsruhezeiten so zu schalten, dass ein ungewolltes Wirksamwerden der Stromquelle für Sicherheitszwecke zur Versorgung der elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke verhindert wird.
Dieser Absatz darf aber nicht so verstanden werden, dass der Diesegenerator jeden Abend per Hand abgeschaltet werden soll. Diese Vorkehrungen sind in der jeweiligen sicherheitstechnischen Anlage zu treffen. Die Gefahr beim einfachen Ausschalten besteht darin, dass bei einem Netzausfall Anlagen, die eigentlich funktionieren sollten (z. B. Löschanlagen oder Kühlanlagen), auch unversorgt bleiben oder dass z. B. Batterieladegeräte zur Erhaltungsladung von Starter- und Steuerbatterien ausgeschaltet werden. Außerdem wäre zu befürchten, dass das Wiedereinschalten der Anlage vergessen wird.
Der Betriebszustand und weitere Meldungen der Anlage sind an einer geeigneten Stelle z. B. an die GLT zu melden.
Unser Leistungsspektrum umfallst Sicherheitsstromversorgungen von 40 – 3.300 kVA. Um Ihre Sicherheisstromversorgung auszulegen und anzupassen wenden Sie sich bitte an unser Vertriebsteam.