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Zusätzliche Anforderungen gemäß VDE 0100-551

DIN VDE 0100-551 Beiblatt 1: 2019-06

trägt den Titel »Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen; Beiblatt 1:

Notstromeinspeisungen mit mobilen Stromerzeugungseinrichtungen

Durch dieses Beiblatt werden Informationen zu Ausführungen von Notstromeinspeisungen mit mobilen Stromerzeugungseinrichtungen formuliert. Mit der DIN VDE 0100-551: 2017-02 wurden zusätzlichen Anforderungen für eigenständige Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen, die nicht am Stromverteilungsnetz angeschlossen sind, veröffentlicht.

Dieses Beiblatt enthält weitere Hinweise und Erläuterungen zur Notstromeinspeisung für elektrotechnische Laien, elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte. Es enthält außerdem beispielhafte technische Ausführungen von Notstromeinspeisungen sowie Maßnahmen für Installationen in Gebäuden, die für eine Notstromeinspeisung vorgesehen sind. Eine Einspeisung ist nur mit einer CEE 1h codierten Steckdose zulässig.

Zur Errichtung von Notstromversorgungen in fest installierten Anlagen,

die im Normalbetrieb von dem öffentlichen Netz (EVU) versorgt werden, enthält die VDE-AR-N 4100 weitere zusätzliche Hinweise.

Arbeiten an elektrischen Anlagen sind unter Berücksichtigung der gültigen Normen durch eine im Installateur Verzeichnis eingetragene Elektrofachkraft auszuführen. Die Planung einer Notstrom-Einspeiseinstallation umfasst die Feststellung welche Anlagenteile einzubinden sind, was für eine Einspeiseleistung benötigt wird, Informationen zum Einspeiseort und welche Art Stromerzeuger verwendet wird. Grundsätzlich darf mit einem Ersatzstromerzeuger (Notstromaggregat) nur ein Gebäude versorgt werden. Die Versorgung mehrerer Gebäude über einen gemeinsamen Stromerzeuger ist nur über einen Transformator für jedes Gebäude zulässig.

Eine Notstrom-Einspeiseinstallation

besteht üblicherweise aus dem Einspeisepunkt (Gerätestecker oder Festanschluss); einer Umschalteinrichtung mit Nullstellung; dem Einspeisestromkreis; Schutzeinrichtungen; einer Drehfeldmesseinrichtung und aus Meldeeinrichtung (z. B. Spannungswiederkehr).

Die Notstrom-Einspeiseinstallation kann so errichtet werden,

dass ein elektrotechnischer Laie im Notfall die Notstromversorgung herstellen und einschalten kann. Auch kann es Vorschrift sein, dass die Herstellung und das Einschalten einer Notstromversorgung ausschließlich durch eine Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person erfolgen darf.

Es ist zu beachten bei der Festlegung der Einspeisestelle, dass genügend Platz für die Aufstellung eines mobilen Ersatzstromerzeugers bzw. Zapfwellengenerators einschließlich des Traktors vorhanden ist. Eine mögliche Zufahrt und der Untergrund müssen genügend befestigt sein. Eventuelle Lärmbelästigungen sind zu vermeiden sowie die Lagermöglichkeiten für Kraftstoffe sind zu berücksichtigen.

Die Aufstellung des Ersatzstromaggregates ist immer möglichst nahe an der Niederspannungshauptverteilung oder des Einspeisefeldes auf der Außenseite des Gebäudes zu platzieren. Umweltschutzauflagen zur baulichen Ausführung des Stellplatzes sind hierbei unbedingt zu beachten und einzuhalten.