Auf die häufig gestellte Frage, ob ein Notstromaggregat oder auch ein Dauerbetriebsaggregat mit steuerbegünstigtem Heizöl gefahren werden darf, lautet die Antwort vom Gesetzgeber eindeutig: Ja, der Betrieb ist grundsätzlich erlaubt.
Wenn der Tank Ihres Notstromerzeugers aktuell mit Dieselkraftstoff gefüllt ist – entsprechend der Vorschriften der Motorenhersteller – weisen wir Sie aufgrund aktueller Erkenntnisse auf Folgendes hin: […]
Die empfohlene Additivierung des schwefelarmen Heizöls sollte nicht nur auf die Mindestanforderungen der Normen abstellen, sondern auch die Besonderheit einer langen Lagerzeit und die speziellen Anforderungen moderner Hochdruck-Einspritzsysteme bei Dieselmotoren (Common Rail) berücksichtigen.