Aufgrund der häufig gestellten Frage ob ein Notstromaggregat oder auch ein Dauerbetriebsaggregat mit steuerbegünstigtem Heizöl gefahren werden darf, lautet die Antwort vom Gesetzgeber eindeutig, uns und unsere Kunden betrifft der § 53.
Unsere Stromerzeuger stammen von führenden Stromerzeuger-Herstellern, die hohe Qualitätsmaßstäbe und modernste Technik für die Konzeption und Fertigung Ihrer Geräte ansetzen.