Die WA Notstromtechnik GmbH ist ein vom TÜV Nord geprüfter Fachbetrieb nach § 62 AwSV über die Anerkennung als WHG Fachbetrieb (ehemals § 19 I) des Wasserhaushaltsgesetzes. Wir verfügen über qualifiziertes Fachpersonal und die technische Ausrüstung für das Einbauen, Aufstellen, Instandhalten und Instandsetzten von Lageranlagen (Heizöl/Diesel Tanks) für Stromerzeugungsanlagen.
Das WHG umfasst alle Bestimmungen über den Schutz sowie die Nutzung von Oberflächengewässen und des Grundwassers. Ebenso enthält es Vorschriften über die wasserwirtschaftliche Planung, den Ausbau von Gewässern und den Hochwasserschutz. Nach § 1a Abs. 1 sind Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohle der Allgemeinheit und darüber hinaus, sofern dies nicht im Widerspruch mit dem Allgemeinheitswohl steht, auch dem Nutzen einzelner Personen dienen. Diese Eigenschaft der Gewässer (dies beinhaltet gemäß § 2 oberirdische Gewässer, Küstengewässer sowie Grundwasser) darf möglichst nicht beeinträchtigt werden. Wichtigstes ordnungsrechtliches Instrumentarium des WHG ist die Erlaubnis- und Bewilligungspflicht (§ 2) für Gewässerbenutzungen (§ 3).
Das Gesetz umfasst zudem weitere Regelungen bezüglich:
Durchgängigkeit, Reinhaltung und Mindestwasserführung der Gewässer §§ 32 ff. Wasserkraftnutzung
§ 35 Anlagen an, in über oder unter Gewässern
§ 36 Hochwasserschutz §§ 72 ff. – Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
Durchleitung von Wasser und Abwasser §§ 93 ff. Gewässeraufsicht §§ 100 ff.
Die kontinuierliche Einhaltung der Vorgaben des § 62 AwSV, ehemals § 19 WHG Wasserhaushaltsgesetzes wird bei uns durch regelmäßige Überprüfungen des TÜV garantiert.
Zertifikat – Wasserhaushaltsgesetz 2024 – 2026 (WHG) »
Zertifikat – Wasserhaushaltsgesetz 2022 – 2024 (WHG) »
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